Allgemeine Geschäftsbedingungen "Ferienspiele"

Diese sind in dieser Fassung gültig ab 15.02.2019

 

1. Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage zur Teilnahme an den Ferienspielen von Heinz Kiel - Mit-mach-Zirkus Hallöchen. Sie sind für beide Vertragspartner verbindlich. Vertragspartner sind die Erziehungsberechtigten eines Kindes und das Unternehmen Heinz Kiel – Mit-mach-Zirkus Hallöchen. Diese AGB ist für beide Vertragspartner verbindlich.
Ein Vertragsabschluss mit Minderjährigen ist nicht möglich.

 

2. Teilnahme

a) Teilnehmen können Kinder von 6 - 12 Jahren.
b) Die Ferienspiele werden unter kompetenter Anleitung mindestens einer/s Mitarbeiter/In des Mit-mach-Zirkus Hallöchen durchgeführt. Zusätzlich sind pädagogische Betreuer dabei.

c) Wenn nicht anders vermerkt, sind die üblichen Betreuungszeiten: Montag - Donnerstag 9 - 15 Uhr; Freitag 10 - 18 Uhr. (Für manche Wochen wird eine Randzeitenbetreuung von 8 - 16 Uhr angeboten)

In allen Schulferien werden Ferienspiele in verschiedenen Orten durchgeführt

d) Die Mitwirkung in der öffentlichen Zirkus-Vor-stellung ist für alle Teilnehmer kostenlos. Zum Abschluss der Ferienwoche, Freitags ab 16 Uhr findet eine öffentliche Vorstellung der Teilnehmer statt. Eintritt für alle Zuschauer: 5 € / 2,50 €.
e) Mindestteilnehmerzahl 15.
f) Ein Rechtsanspruch auf einen Teilnehmerplatz besteht nicht.

 

3. Teilnehmerbeiträge
a) Der Teilnehmerbeitrag ist immer im Voraus fällig. Stichtag ist jeweils in der Teilnahmebestätigung angegeben. Unsere Bankverbindung: Heinz Kiel - Mit-mach-Zirkus Hallöchen; Postbank Dortmund; IBAN DE49440100460780022462, BIC PBNKDEFF. Verwendungszweck, wie in der Anmeldebestätigung / Rechnung angegeben.

b) Bei einem Zahlungsverzug, kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
c) Die jeweils aktuell gültigen Teilnehmerbeiträge werden von der Unternehmensleitung für einen bestimmten Gültigkeitszeitraum verbindlich festgelegt. Bei Preisänderung besteht ein Sonderkündigungsrecht. (siehe § 05)


4. Anmeldungen
Anmeldungen sind telefonisch und schriftlich über ein dafür vorgesehenes Formular möglich. Es steht auch unten als PDF zur Verfügung. Die Anmeldung ist bei Minderjährigen nur durch die Eingabe eines Erziehungsberechtigten gültig. Die Zustimmung nur eines Erziehungsberechtigten gilt ausdrücklich auch im Namen weiterer Erziehungsberechtigter als erteilt.
Das Unternehmen behält sich die Annahme eines jeden Teilnehmerantrags vor. Im Falle der Zustimmung, wird jeder Auftrag per Anmeldebestätigung/Rechnung bestätigt.

 

5. Rücktritt
a) Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Preisänderungen, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn zwischen Bekannt-gabe und Gültigkeit weniger als 3 Monate liegen. Es umfasst einen Zeitraum von 6 Wochen. Stichtag: Tag der Zustellung oder nachweisbarer Versandtag plus 4 Postwegtage.
b) Die Teilnahme kann mit sofortiger Wirkung bei Ableben des Teilnehmers, auf ärztliches Attest oder Ausschluss des Teilnehmers durch die Unternehmensleitung beendet werden.
c) Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers muss schriftlich erfolgen. Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Ferienwoche werden 5 % des Beitrags einbehalten. Danach der komplette Beitrag. Gerne darf die Teilnahme abgetreten werden.
d) Die Ausnahme gilt bei Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attest.

 

6. Nichterfüllung
... vereinbarter Dienstleistungen durch das Unternehmen
a) Das Recht auf (anteilige) Beitragsrückerstattung kann in Anspruch genommen werden: bei Nichterfüllung des Dienstleistungsvertrags und wenn Betreuungszeiten ausfallen, aus Gründen, die das Unternehmen selbst verschuldet oder zu vertreten hat. Die Höhe der Rückerstattung wird den Gegebenheiten entsprechend gewährleistet.
b) Sollte die Teilnehmerzahl unter die Mindestteilnehmerzahl sinken, kann die Durchführung der Ferienwoche abgesagt werden. Das Unternehmen ist in diesem Fall zu einer Ausnahmeregelung berechtigt. Ist kein geeigneter Ersatz-Termin zu finden, kann der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Eine Überzahlung wird erstattet.

 

7. Einverständnis
... zur Veröffentlichung von Fotos
Im Rahmen des Mit-mach-Zirkus werden seitens des Unternehmens Fotos gemacht. Neben Auf-nahmen in der Gruppe entstehen auch Fotos einzelner Kinder und Erwachsener in Aktion. Wir bitten Sie dazu unser extra Schreiben „Einwilligung für die Veröffentlichung von Personenbildnissen“ zu beachten.

 

8. Datenschutz
Alle Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigte für ihre teilnehmenden Kinder erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten in der EDV des Unternehmens gespeichert werden. Dies gilt lediglich für alle Daten, die zur Teilnahme an Ferienspielen erforderlich sind.
Allen Teilnehmern wird versichert, dass alle gespeicherten Daten, im Rahmen des Möglichen gewissenhaft, vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Die Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben! Der Mit-mach-Zirkus orientiert sich an den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes.

Bitte sehen Sie hierzu unbedingt unsere Datenschutzbestimmungen!

 

9. Haftung & Versicherung
Versicherungsschutz im Veranstaltungsrahmen des Mit-mach-Zirkus besteht nur für alle Teilnehmer.
Laut Versicherungsschein „besteht Versicherungs-schutz während der Veranstaltungen des Mit-mach-Zirkus vom Betreten bis zum Verlassen des jeweiligen Veranstaltungsgrundstücks“. Folgende Versicherungssummen geben die maximale Versicherungsleistung im Schadenfall an: bis zu 5 Mio € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden.

Wir können im Veranstaltungsrahmen des Mit-mach-Zirkus keine Haftung für die Garderobe und sonstigen mitgeführten Güter übernehmen. Dazu gehören auch Kleidungsstücke, Geräte und Utensilien, die für den Zirkuseinsatz mitgebracht werden. Dieser Haftungsausschluss betrifft alle Ansprüche aus Verlust, Beschädigung oder Verwechslung. Vorbeugung und Hilfe bei der Aufklärung sind selbstverständlich.

Die Mitarbeiter des Mit-mach-Zirkus arbeiten nach einem integrativen Ansatz. Sie legen Wert darauf, dass sich jeder Teilnehmer angenommen und wertgeschätzt fühlt.

Die Mitarbeiter des Mit-mach-Zirkus motivieren alle Teilnehmer zum Verzicht auf diskriminierendes Verhalten und Gewaltanwendung, Respektvoller Umgang mit Personen, Gegenständen und Räumlichkeiten werden gefördert. Permanentes und mutwilliges Verhalten, dass Ausgrenzungen, Verletzungen und Schäden hervorruft, kann zum Ausschluss des Teilnehmers führen.

Die Veranstaltungen des Mit-mach-Zirkus finden i.d. Regel in gemieteten oder überlassenen Räumen statt. Die Unternehmungsleitung schätzt das Entgegenkommen der Vermieter und Gastgeber sehr. Teilnehmer und Mitarbeiter sind angehalten, mit Gebäuden und der Einrichtung pfleglich umzugehen.

Alle Erziehungsberechtigten sollen nachdrücklich mit ihren teilnehmenden Kindern darüber sprechen, dass sie für Schäden die an Gebäuden und deren Einrichtung, durch ihre Kinder verursacht wurden, regresspflichtig gemacht werden können. Das Gleiche gilt, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen, für Sach- und Personenschäden die anderen Teilnehmern und auch den MitarbeiterInnen, sowie dem Equipment des Mit-mach-Zirkus zugefügt werden.

Für alle Schäden die das Unternehmen zu verantworten hat, besteht eine Haftpflichtversicherung. Für alle Schäden die von Teilnehmern selbst zu verantworten sind, muss jeder Teilnehmer mit Schadenersatzansprüchen rechnen.

AGB Ferienspiele
AGB-FeSpi-2019.pdf
PDF-Dokument [576.3 KB]
Datenschutzerklärung
DATENSCHUTZERKLÄRUNG Hallöchen-06-2018.p[...]
PDF-Dokument [156.5 KB]
Einwilligung Personenbildnisse
Einwilligung Personenbildnissen Hallöche[...]
PDF-Dokument [147.5 KB]

Antje Kiel

- Mit-mach-Zirkus Hallöchen

Ernst-Ludwig-Weg 36
64404 Bickenbach

Fon: 06257/91 88 116

kontakt@mit-mach-zirkus-halloechen.de

 

Steuer Nr. 007 835 00365

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